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   LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22   

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LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22 (https://dejure.org/2022,38725)
LG München I, Entscheidung vom 27.10.2022 - 7 O 10295/22 (https://dejure.org/2022,38725)
LG München I, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 7 O 10295/22 (https://dejure.org/2022,38725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    EPÜ Art. 64 Abs. 1, Abs. 3; PatG § 139 Abs. 1 S. 1; ZPO § 935, § 940
    Vermutungswirkung für den Rechtsbestand des Verfügungspatents

  • rewis.io

    Patent, Neuheit, Fachmann, Erfindung, Patentanspruch, Erkrankung, Krankheit, Verletzung, Diagnose, Offenbarung, Druckschrift, Gebrauchsmuster, Technik, Anspruch, Stand der Technik, Bundesrepublik Deutschland, technische Lehre

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • LG München I, 29.09.2022 - 7 O 4716/22

    Anforderungen an den hinreichend gesicherten Rechtsbestand im einstweiligen

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ist seitens der Verfügungskläger darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 62 - Fingolimod mit Verweis auf OLG München GRUR-RS 2021, 12272).

    b) Auch wenn es vorliegend im Ergebnis nicht ankommt, da auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat, bei Verfügungsanträgen wegen Patentverletzungen durch Generikaunternehmen regelmäßig das Erfordernis des Vorliegens einer für den Verfügungskläger günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung entfällt, geht die Kammer jedenfalls für europäische Patente mit dem Unionsgesichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-307/18, Rn. 48 = BeckRS 2020, 490 - Paroxetin; zitiert im Urteil vom 28. April 2022 - C- 44/21 Rn. 41 = GRUR 2022, 811 -Phoenix Contact/Harting) davon aus, dass für Europäische Patente ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Erteilung eine Vermutung der Gültigkeit streitet (vgl. bereits LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod).

    Ist eine sichere Beurteilung der Ausführungen zur Diagnose und Prognose nicht möglich, wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung regelmäßig zurückzuweisen sein (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod).

    Liegt zwischen der Kenntnis des Verfügungsbeklagten vom Verletzungsvorwurf und dem Verhandlungstermin ein nur kurzer Zeitraum, innerhalb dessen dem Verfügungsbeklagten nicht zugemutet werden kann, das Verfügungspatent mit einem förmlichen Rechtsbehelf anzugreifen, muss zumindest zweifelsfrei absehbar sein, dass der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu gegebener Zeit angegriffen werden wird (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 69 - Fingolimod; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2010 - 1-2 U 126/09 - Harnkatheterset).

    Dies ist jedoch bei einem an das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt oder das Bundespatentgericht gerichteten Schriftsatz oftmals nicht der Fall (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 70 - Fingolimod).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Karlsruhe und München ist im Rahmen des Verfügungsgrundes darzulegen und glaubhaft zu machen, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatents jedenfalls hinreichend gesichert ist, wobei den Verfügungskläger insoweit die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast dafür trifft, dass die vom Verfügungsbeklagten gegen das Verfügungspatent vorgebrachten Einwendungen unberechtigt sind (vgl. statt aller OLG Düsseldorf, lnstGE 12, 114 = BeckRS 2010, 15862 -Harnkatheterset).

    Dabei kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat (wegen der bis dahin geltendend hiervon abweichenden ständigen Rechtsprechung vgl. OLG München GRUR-RS 2017, 118983 - Pemetrexed, Rn. 88 und 100), grundsätzlich nur dann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG München, GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329 = lnstGE 9, 140 (146) - Olanzapin; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf, lnstGE 12, 114 BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheterset).

    Ein solcher Ausnahmefall könne vorliegen, wenn das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird (was sich in dem Vorhandensein namhafter Lizenznehmer oder dergleichen widerspiegele), die gegen den Rechtsbestand vorgebrachten Einwendungen sich schon bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen, oder außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger wegen der ihm aus einer Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheterset).

    Liegt zwischen der Kenntnis des Verfügungsbeklagten vom Verletzungsvorwurf und dem Verhandlungstermin ein nur kurzer Zeitraum, innerhalb dessen dem Verfügungsbeklagten nicht zugemutet werden kann, das Verfügungspatent mit einem förmlichen Rechtsbehelf anzugreifen, muss zumindest zweifelsfrei absehbar sein, dass der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu gegebener Zeit angegriffen werden wird (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 69 - Fingolimod; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2010 - 1-2 U 126/09 - Harnkatheterset).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Es ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilung des Offenbarungsgehalts der Vorveröffentlichung die Ermittlung ihres Gesamtinhalts erfordert (BGH GRUR 2009, 382 Rn. 25 - Olanzapin).

    Abwandlungen und Weiterentwicklungen dieser Information gehören ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information zu ziehen vermag (BGH GRUR 2009, 382 Rn. 26 - Olanzapin).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Dabei kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat (wegen der bis dahin geltendend hiervon abweichenden ständigen Rechtsprechung vgl. OLG München GRUR-RS 2017, 118983 - Pemetrexed, Rn. 88 und 100), grundsätzlich nur dann von einem hinreichend gesicherten Rechtsbestand ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG München, GRUR 2020, 385 - Elektrische Anschlussklemme; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 329 = lnstGE 9, 140 (146) - Olanzapin; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf, lnstGE 12, 114 BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheterset).

    Außergewöhnliche Umstände seien bei Verletzungshandlungen von Generikaunternehmen regelmäßig anzunehmen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).

  • LG München I, 14.12.2017 - 7 O 17693/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Patentverletzung ohne Einspruchs- oder

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Dies gilt grundsätzlich auch für (vorläufige) negative Einschätzungen aus inländischen oder ausländischen Bestandverfahren betreffend Parallelschutzrechte, die dieselbe Priorität in Anspruch nehmen (vgl. LG München 1, ebd.; BeckRS 2017, 141696 Rn. 16).

    Im Falle des Vorliegens (vorläufiger) negativer Einschätzungen aus in- oder ausländischen Bestandsverfahren ist vom Antragsteller/Verfügungskläger insoweit auch vorzutragen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen (vgl. LG München 1 GRUR-RS 2015, 07460; BeckRS 2017, 126085; BeckRS 2017, 141696; BeckRS 2019, 2009; BeckRS 2019, 6225; BeckRS 2019, 18565), dass und warum die (vorläufige) negative Einschätzung fehlerhaft ist (Diagnose) und im weiteren Gang des Bestandsverfahren überwunden werden wird (Prognose).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Hieran ändere auch die jüngst ergangene Entscheidung des EuGH in der Sache, "Phoenix Contact/Harting", Urt. v. 28.04.2022, C-44/21, GRUR 2022, 811 nichts.

    b) Auch wenn es vorliegend im Ergebnis nicht ankommt, da auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat, bei Verfügungsanträgen wegen Patentverletzungen durch Generikaunternehmen regelmäßig das Erfordernis des Vorliegens einer für den Verfügungskläger günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung entfällt, geht die Kammer jedenfalls für europäische Patente mit dem Unionsgesichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-307/18, Rn. 48 = BeckRS 2020, 490 - Paroxetin; zitiert im Urteil vom 28. April 2022 - C- 44/21 Rn. 41 = GRUR 2022, 811 -Phoenix Contact/Harting) davon aus, dass für Europäische Patente ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Erteilung eine Vermutung der Gültigkeit streitet (vgl. bereits LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod).

  • LG München I, 20.07.2022 - 7 O 6982/22

    Neubeginn der Dringlichkeitsfrist nach Urteil des EuGH

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Nach erfolgloser Abmahnung der Verfügungsbeklagten am 07.06.2022 wegen Verletzung des inhaltsgleichen parallelen Gebrauchsmusters ... durch die angegriffene Ausführungsform beantragte die Verfügungsklägerin am 16.06.2022 deswegen unter dem Az. 7 O 6982/22 den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

    Die Verfügungsklägerin hege zudem selbst Zweifel am Bestand ihrer Schutzrechte, da sie in dem auf das Gebrauchsmuster ...51 gestützten einstweiligen Verfügungsverfahren (LG München 1, Az.: 7 O 6982/22) vorgerbacht habe, nach Mitteilung der Erteilungsabsicht zunächst eine Validitätsanalyse durchgeführt haben zu wollen.

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Patentanspruch seinem Wortlaut nach auf zweckgebundenen Stoffschutz, auf die Verwendung des Medikaments oder auf dessen Herrichtung zu einem bestimmten Verwendungszweck gerichtet ist (BGH GRUR 2016, 921 - Rn. 83 Pemetrexed mit Verweis aus BGHZ 200, 229 Rn. 17 = GRUR 2014, 461 - Kollagenase 1).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-307/18

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen eine Vereinbarung zur

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    b) Auch wenn es vorliegend im Ergebnis nicht ankommt, da auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich das Oberlandesgericht München im Jahr 2020 teilweise angeschlossen hat, bei Verfügungsanträgen wegen Patentverletzungen durch Generikaunternehmen regelmäßig das Erfordernis des Vorliegens einer für den Verfügungskläger günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung entfällt, geht die Kammer jedenfalls für europäische Patente mit dem Unionsgesichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2020 - C-307/18, Rn. 48 = BeckRS 2020, 490 - Paroxetin; zitiert im Urteil vom 28. April 2022 - C- 44/21 Rn. 41 = GRUR 2022, 811 -Phoenix Contact/Harting) davon aus, dass für Europäische Patente ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Erteilung eine Vermutung der Gültigkeit streitet (vgl. bereits LG München 1 GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus LG München I, 27.10.2022 - 7 O 10295/22
    Der Offenbarungsgehalt wird bestimmt durch den Gegenstand der Vorveröffentlichung und dessen gesamten Informationsgehalt (BGHZ 128, 270 (275) - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

  • OLG München, 12.12.2019 - 6 U 4009/19

    Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • OLG München, 18.05.2017 - 6 U 3039/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei äquivalenter Patentverletzung - Pemetrexed

  • LG München I, 05.04.2019 - 21 O 19033/16

    Patentverletzung - Schutzfähigkeit der Erfindung

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 U 2/21

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen behaupteter Patentverletzung Dringlichkeit für den

  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

  • LG München I, 17.08.2017 - 7 O 11152/17

    Fehlender Rechtsbestand eines Verfügungszertifikats

  • LG München I, 12.02.2015 - 7 O 9443/12

    Aussetzung, Patentnichtigkeit

  • LG München I, 03.04.2019 - 21 O 19970/16

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Nichtigerklärung des

  • LG München I, 21.02.2019 - 7 O 13998/15

    Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Einlaufformvorrichtungen

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

  • BGH, 24.09.2019 - X ZR 62/17

    Auslegung eines Patentrechts für eine Kaltfräse zum Fahrbahndeckenausbau

  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 132/18

    Kranarm

  • LG München I, 01.03.2023 - 7 O 1792/23

    Kein unzulässiges forum-shopping bei unterschiedlichen Streitgegenständen

    Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ist seitens der Verfügungskläger darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 51 - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 62 - Fingolimod mit Verweis auf OLG München GRUR-RS 2021, 12272).

    Dabei kommt es nach Auffassung der Patentstreitkammern des Landgerichts München I nicht darauf an, ob das Verfügungspatent ein kontradiktorisches Rechtsbestandsverfahren überstanden hat oder nicht (vgl. LG München I GRUR 2023, 152 Rn. 58 ff. - Bortezomib; GRUR-RS 2022, 26511 Rn. 68 - Fingolimod, jeweils mit Verweis auf EuGH GRUR 2022, 811 - Phoenix Contact/Harting).

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